Bedingungen für Buchungen und Bestellungen von Reiseleistungen der Reisebüros des ADAC Westfalen e.V.

Der ADAC Westfalen e.V. tritt im Rahmen seiner Tätigkeiten ausschließlich als Vermittler von Beförderungsleistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc. (nachfolgend zusammen „Reisen" genannt) auf.Der ADAC Westfalen e.V. veranstaltet selbst keine eigenen Reisen. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluß auf die Bedingungen zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften wird insoweit verwiesen. Für von Ihnen gewählte Preise, Waren oder Dienstleistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten. Sollte dies der Fall sein, werden Sie vor der Buchung / vor dem Kauf auf diese gesondert hingewiesen.

I. Leistungen der Reisebüros des ADAC Westfalen e.V.
1. Mit Ausfüllen der Reiseanmeldung und Abschluß des Kaufvorgangs beauftragen Sie uns, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu besorgen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie für maximal 72 Stunden gebunden. Haben wir oder der Reiseveranstalter bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich, fernmündlich, per E-Mail (elektronischer Post) oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, so sind Sie an den Auftrag nicht mehr gebunden. Als Annahme unsererseits gilt auch die Rechnungszustellung durch uns oder den Veranstalter.
Vermittlungsauftrag
2. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Reisen. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu unseren Vertragspflichten.

II. Haftungsbeschränkungen der Reisebüros des ADAC Westfalen e.V.
1. Bei den einzelnen Angaben zu den einzelnen Reisen sind wir auf die Informationen angewiesen, die wir von den einzelnen Veranstaltern erhalten. Der ADAC Westfalen e.V. hat keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der ADAC Westfalen e.V. gibt daher gegenüber Ihnen keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, wie für Paß-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen, die durch Dritte erstellt wurden (hierzu auch Punkt VI)
2. Der ADAC Westfalen e.V. haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise.
Der ADAC Westfalen e.V. haftet aus diesem Vertrag grundsätzlich nur in folgenden Fällen:
a.) bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten;
b.) in sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
In allen Fällen ist die Haftung des ADAC Westfalen e.V. beschränkt auf den Wert der gebuchten Reise, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden.

III. Gebühren, Einzug des Reisepreises
Gebühren
Der ADAC Westfalen e.V. erhebt auf die Vermittlung von Pauschalreisen grundsätzlich keine Gebühren.
Ausgenommen hiervon ist die Ausarbeitung von Rundreisen mit mehr als 3 Reisebausteinen
(z.B. USA-Rundreisen). Hier wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben, die bei Buchung dieser Reise mit dem Reisepreis verrechnet wird.
Weitere Gebühren entstehen wie folgt:
a.) Buchung von innerdeutschen Flügen 15 Euro
b.) Buchung von Flügen aus dem Internet 30 Euro
c.) Beratungsgebühren bei Fährbuchungen, allerdings nur, wenn ein Nichtmitglied
des ADAC mehr als einen Preisvergleich wünscht 15 Euro
d.) Fährbuchungen mit Ticketausstellung
Gilt nur für ADAC-Nichtmitglieder 5 Euro

Der ADAC Westfalen e.V. behält sich vor, in Zukunft weitere Gebühren zu erheben. In einem solchen Fall
wird der ADAC Westfalen e.V. hierauf in geeigneter Form hinweisen
Bezahlung
Mit Vertragsabschluß kann eine angemessene Anzahlung (Bedingungen des Reiseveranstalters) gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig.

Pauschalreisen, Flugreisen, Hotels oder Mietwagen können ausschließlich per Bareinzahlung in unseren Reisebüros, mit Kreditkarte, Bankeinzugsermächtigung oder Überweisung (gegen Rechnung) gebucht und bezahlt werden, es sei denn der jeweilige Reiseveranstalter sieht andere Zahlungsweisen vor.

IV. Buchungsbestätigung, Tickets
1. Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt von uns angenommen, zu dem Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Reiseveranstalter ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtig-keiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
2. Flugtickets werden Ihnen in der Regel per Post zugeleitet. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluglinie für Sie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung/Hinterlegung ist der vollständige Eingang des Reisepreises bei uns. Der ADAC Westfalen e.V. übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten auf dem Postwege. Eine Haftung für verspätete Sendung durch Zahlungsverzug wird ausgeschlossen.
3. Im Fall von Pauschalreisen-, Hotel- oder Mietwagenbuchungen erfolgt die Zuleitung von Unterlagen ebenfalls per Post, je nach Veranstalterbedingungen entweder durch den Veranstalter selbst oder durch das einbuchende Reisebüro.

V. Umbuchungen/Rücktritt
1. Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise ist nur durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn, der Reiseveranstalter hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Eventuelle Kosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreise-vergütungen im Falle der Umbuchung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Die Bearbeitungsgebühr des ADAC-Westfalen e.V. für Umbuchungen beträgt grundsätzlich 10 Euro pro Vorgang.
2. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger. Den Kunden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich mitzuteilen. Die Kosten für die Stornierung richten sich nach den Be-stimmungen des Reiseveranstalters. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Bearbeitungsgebühren bei Stornierungen
Bei Buchungen von Gruppenreisen kann bei Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person fällig werden.
Bei Stornierung von Mietwagenbuchungen entstehen grundsätzlich 15 Euro Bearbeitungsgebühren pro Vorgang.
Bei Stornierungen von Fähren entstehen Stornierungsgebühren gemäß Stornierungsregelungen der Reedereien, mindestens jedoch 20 Euro pro Vorgang.
3. Beim Rücktritt von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung werden Gebühren gemäß Stornierungsbe-dingungen der jeweiligen Airline berechnet. Diese Gebühr kann bis zu 100 Prozent des Ticketpreises betragen. Dies wird Ihnen mit der Bestätigung mitgeteilt beziehungsweise in den Tarifbestimmungen der Fluggesell-schaften niedergelegt.

VI. Hinweise auf Paß-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Für Hinweise unsererseits, die zu Paß-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen ihres Reiseziels gegeben werden, wird angenommen, daß Sie deutscher Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte in bezug auf diese Informationen an die für Sie zuständige Botschaft oder Konsulat.

VII. Schlussbestimmungen
Die abgeschlossenen Reisevermittlungsverträge unterliegen deutschem Recht. Sie stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte für alle Streitigkeiten zu. Gerichtstand ist Dortmund.